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Baugenehmigung

Bau|ge|neh|mi|gung (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: auch Baubewilligung genannt, ist ein zentrales Element des
Baurechts, d.h. das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen. Es wird von einer Baubehörde durch Erlass eines entsprechenden Bescheides verliehen. Die wesentlichen Regeln für die Baugenehmigung sind im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder geregelt. [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Baurecht -
Baugesetzbuch