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Baudarlehen

Bau|dar|le|hen (Substantiv) das, die
Erläuterung: ist ein zinsloses oder niedrig verzinsliches Darlehen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Förderung des Wohnungsbaus. Umfang, Rangfolge, Zins- und Tilgungsbedingungen richten sich nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Gesetzes, den Wohnungsbauförderungsbestimmungen der Länder sowie den Satzungen der Gemeinden. [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Kommunalrecht