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Bauantrag

Bau|an|trag (Substantiv) der, die ~trä|ge
Erläuterung: ist die Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung (
Baurecht). Die wesentlichen Regeln für die Baugenehmigung sind im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Länder geregelt.
Amtssprache: "Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis zum Bau eines Einfamilienhauses im Neubaugebiet" [@]
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Baurecht -
Baugesetzbuch