Das Axiom bezeichnet einen Grundsatz, dessen Wahrheit nicht bewiesen werden kann und nicht beweisbedürftig ist, da sie unmittelbar einleuchtet.
Im Recht werden Gesetze als Axiom bezeichnet. Ihr Inhalt ist weder beweisbedürftig noch dem Beweis zugänglich. Allerdings liegt der Geltungsgrund der Gesetze nicht ausserhalb ihrer selbst, sondern in der zugrundliegenden normativen Entscheidung des Gesetzgebers.