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Ausschlussfrist

Aus|schluss|frist (Substantiv) die, die ~en
Durch eine Ausschlussfrist erlöschen Ansprüche und Gestaltungsrechte. Ausschlussfristen sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Ein Gericht muss die Frist von sich aus beachten, man muss sich nicht darauf berufen. Der Anspruch oder das Gestaltungsrecht erlischt von sich aus nach Ablauf der Frist. Ausschlussfristen sind unter anderem im Arbeitsrecht oder bei der Betriebskostenabrechnung im sozialen Mietrecht zu finden. [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Mietrecht - §
556 BGB