bezeichnet einen Betrieb, der durch arbeitsrechtliche Regelungen auf flexible Arbeitszeiten setzen kann. Über Arbeitszeitkonten kann der Arbeitnehmer geleistete Überstunden später als Freizeit nutzen. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter je nach Auftragslage flexibel einsetzen und muss in Zeiten mit weniger Aufträgen vorrübergehen niemanden freisetzen. Regelungen dazu enthalten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträge oder auch der individuelle Arbeitsvertrag. [@]