ist das "Standesrecht" der Architekten. Der Architekt geht einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Mittlerweile gibt es auch Architekten-GmbH und andere Gesellschaftsformen für Architekten, die vorher nicht erlaubt waren.
Das Berufsrecht ist in den Architektengesetzen der Länder geregelt. Hier finden sich Aussagen zur Zulassung zum Beruf und seiner Ausübung. Diese Grundsätze gestalten die Architektenkammern durch Satzungen und Richtlinien näher aus, etwa zu der Frage, in welchem Umfang Architekten Werbung betreiben dürfen. [@]