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BandBoard.de Recht - Wörterbuch des Rechts - al -
Recht
Wörterbuch: Antrag

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Antrag


An|trag (Substantiv) der, die An|trä|ge

  • Der Begriff "Antrag" ist mehrdeutig. Zum einen wird hierunter im Zivilrecht die Erklärung gegenüber einem Anderen verstanden, mit ihm einen Vertrag schließen zu wollen. Wird dem Antrag zugestimmt (= Annahme), ist der Vertrag geschlossen. Gegenstand und Inhalt eines Vertrags müssen im Antrag so formuliert sein, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - allgemeiner Teil - § 145 BGB 

  • Als Antrag bezeichnet man im öffentlichen Recht den gegenüber einer Behörde gestellten Anspruch auf eine Leistung, z.B. Sozialleistungen.
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - allgemeines Verwaltungsrecht [@]


"Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis zum Bau eines Zweifamilienhauses im Wohngebiet" - Bauantrag

 
 
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