Im Gesellschaftsrecht können Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder GmbH wegen Verletzung eines Gesetzes oder der Satzung durch eine Klage angefochten werden.
Im Öffentlichen Recht wird die Anfechtungsklage zur Anfechtung von Bescheiden und Verwaltungsakten vor Gericht genutzt. Sie ist die wohl wichtigste Klageart im Verwaltungsrecht.