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BandBoard.de Recht - Wörterbuch des Rechts - al -
Recht
Wörterbuch: Allgemeines Zivilrecht

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Allgemeines Zivilrecht

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Allgemeines Zivilrecht


All|ge|mei|nes Zi|vil|recht (Substantiv) das,


  • Das Allgemeine Zivilrecht ist ein grundlegender Teil des Privatrechts. Es erfasst alle Normen, die sich mit den Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander beschäftigen. Hier wird unter anderem festgelegt, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht umfasst den Verbraucherschutz einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Verträgen, z.B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Dienst-, Werk- und Darlehensverträge.
  • Zum allgemeinen Zivilrecht zählt auch das Recht der unerlaubten Handlung. Wenn jemand einem anderen einen Scahden zufügt, regelt es die rechtlichen Folgen. Gleichzeitig ist das Sachenrecht, das sich mit Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien beschäftigt, Teil des allgemeinen Zivilrechts. [@]



 
 
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