ist ein beamtenrechtliches Prinzip, das aus dem Treueverhältnis zwischen dem Staat als Arbeitgeber und dem Beamten folgt;
Der Beamten erhält Bezüge, die einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren. Der Beamte soll sich dadurch dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung sichert.