franz. actionnaire, zu: action = Aktie; ist der Gesellschafter einer Aktiengesellschaft und Aktieninhaber. Unterschieden werden Aktionäre nach der Größe ihres Anteils am Grundkapital sowie nach dem Zweck ihres Aktienerwerbs so z.B. Hauptaktionär, Großaktionär, Kleinaktionär oder Belegschaftsaktionär. Sie haben verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören das Stimmrecht und das Recht auf den Gewinnanteil, zu den Pflichten die Einlagepflicht. [@]