ist ein Wertpapier, das eine Quote des Grundkapitals der Aktiengesellschaft verbrieft und für den Aktionär die Mitgliedschaft in der Gesellschaft repräsentiert. Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten (§ 8 AktG). [@]