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Recht
Wörterbuch: Aktenzeichen

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Aktenzeichen

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Aktenzeichen


Ak|ten|zei|chen (Substantiv) das, die

  • ist das Kennzeichen für eine Akte. Es leitet sich aus der Gliederungssystematik des Aktenplans ab und soll möglichst gleichzeitig auf den Inhalt der Akte hinweisen.
  • Mittlerweile findet man Aktenzeichen fast überall. Nicht nur bei Behöden oder dem Justizapparat, sondern auch Firmen und Vereine legen diese entsprechend für Ihre Kunden oder Mitglieder an, sodass z.B. eine Überweisung demjenigen sofort zugeordnet werden kann, der sie tätigt.
  • Aktenzeichen sind daher in jedem Schrift- oder Zahlungsverkehr immer mitanzugeben! [@]

  • Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht


 
 
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