Im Gesellschaftsrecht wird hierunter die Bereitstellung eines GmbH-Anteiles zur Befreiung von der Nachschusspflicht verstanden
Im Seeversicherungsrecht ist es das Recht des Versicherungsnehmers gegen die Abtretung der versicherten Sache Zahlung der Versicherungssummer zu verlangen
Beim Börsenterminhandel wird hierunter das Recht verstanden, gegen die Zahlung einer vereinbarten Prämie vom Bezugs- und Lieferungsgeschäft zurückzutreten