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UWG - Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb


Das dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (
UWG) ist neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (
GWB) Teil des Kartellrechts.
Das UWG schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.