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Telemediengesetz


Das Telemediengesetz trat zum 1. März 2007 in Kraft. Es löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ab. Enthaltene Regelungen werden zusammengefasst und vereinfacht. Aufgrund der Neuerungen im Telemediengesetz verändert sich der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV).
Umstritten ist §
14 Abs. 2 TMG. Er erlaubt die Weitergabe von Bestandsdaten an Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutzorgane zur Strafverfolgung sowie die Weitergabe der Daten an Inhaber geistigen Eigentums zur Durchsetzung von Rechten.