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Institutionen: Staatsanwaltschaften

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Staatsanwaltschaften

Eine Staatsanwaltschaft (StA) ist eine Behörde, die vor allem für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig ist und als solche Teil der Justiz ist.

Ihr obliegt die Aufgabe der Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), der Erhebung der Anklage beim Strafgericht, der Vertretung der Anklage und nach einem Urteil in der Regel der Strafvollstreckung.

Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sind in erster Linie die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Diese statten die Staatsanwaltschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weitreichenden Befugnissen aus.

Die Beamten, die diese besonderen Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen, sind Staatsanwälte, Amtsanwälte und Rechtspfleger.

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