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02/02 2012:
BGH hat Revision als unbegründet verworfen

Am 8. August 2010 verstarb der 19 Monate alte Lion Emilio in einer Leipziger Klinik. Todesursächlich waren innere Verletzungen, die er durch einen heftigen Tritt in den Bauch erlitten hatte. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig konnte nicht geklärt werden, ob ihm der Tritt von seiner 21-jährigen Mutter oder deren 20-jährigem Lebensgefährten versetzt worden war. Festgestellt werden konnte jedoch, dass beide das schwer verletzte, jammernde und erbrechende Kind über eine Stunde unter extrem starken Schmerzen leiden ließen, bevor sie schließlich den Notarzt alarmierten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die beiden Angeklagten aufgrund dieses Unterlassens wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe von jeweils vier Jahren.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 10. Januar 2012 – 5 StR 480/11; PM 15/2012

Landgericht Leipzig – 3 Ks 300 Js 37883/10 jug.– Urteil vom 22. Juni 2011

 
Querverweis Gesetze
§ 224 StGB
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
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