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Nutzungsrechte
Wie bereits
beschrieben, kann das Recht eines Urhebers an seinem Werk nicht übertragen werden. Was aber nun, wenn jemand ein Werk nutzen möchte, etwa um es als Band spielen zu können oder um im Kino einen Film vorzuführen?
Hier hat der Urheber grundsätzlich die Möglichkeit die Nutzung seines Werkes zu erlauben. Er kann sogenannte Lizenzen erteilen. Ein anderer Begriff für Lizenzen ist "Nutzungsrechte".
Man unterscheidet zwei Arten von Lizenzen: die ausschließliche und die einfache Lizenz.
Die ausschließliche Lizenz gibt dem Lizenznehmer als einzigen das Recht, ein Werk zu nutzen. Der Lizenznehmer kann dann gegen andere Nutzer des Werkes vorgehen und diesen die Nutzung verbieten. Der Urheber darf nach der Erteilung einer ausschließlichen Lizenz einem anderen Interessenten keine weitere Lizenz erteilen.
Des weiteren gibt es die Möglichkeit, eine einfache Lizenz zu erteilen. Der Lizenznehmer darf ein Werk für seine Zwecke nutzen, der Lizenzgeber (Urheber) kann anderen Interessenten auch Lizenzen erteilen.
Man hat bei der Lizenzvergabe sehr viele Möglichkeiten. Man kann die Art der Lizenz beschränken auf bestimmte Medien, auf einen bestimmten Nutzerkreis, auf ein bestimmtes Gebiet oder andere Bereiche. Man kann auch einem Lizenznehmer erlauben, eigene Lizenzen zu erteilen und diese anderen "Lizenznehmern" zur Verfügung zu stellen. Dies wird gern bei Onlinevideotheken oder bei entgeltlicher Musik per Download genutzt.
Kauf man einen Musiktitel, so wird aufgezählt, wie oft man den Titel kopieren, brennen oder hören kann. Hier wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Lizenzbedingungen zu bestimmen. Die Bedingungen gelten hier gegenüber dem sogenannten Endkunden (Verbraucher). Der Urheber hat aber nur in den seltensten Fällen mit dem Endkunden direkt zu tun. Am ehesten stehen Plattenfirmen bzw. Händer dazwischen, die auf die Lizenzen Einfluss nehmen. Hier ist es wichtig, welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Urheber und Lizenznehmer getroffen wurden.
Wie werden die Lizenzen (oder Nutzungsrechte) geltend gemacht? Antwort über die GEMA ect. (in der Nächsten Folge) [@]