Als Mangel oder Sachmangel wird der Fehler einer Kaufsache bezeichnet. Man unterscheidet zwischen Rechts- und Sachmängeln. Ist die Kaufsache oder das Werk mangelhaft, so kann der Käufer gesetzliche Rechte (Nacherfüllung, dann Rücktritt oder Preisminderung, Schadenersatz) gegen den Verkäufer geltend machen.
Dasselbe gilt auch im Miet- und Werkvertragsrecht. [@]