Obhutsgarant Ob|huts|ga|rant (Substantiv) der, die ~en
Ein Obhutsgarant soll ein bestimmtes Rechtsgut vor jeder Art von Gefahren schützen. Die Garantenstellung wird durch natürliche Verbundenheit im engen Familienkreis, Vertrauensgemeinschaft, Gefahrengemeinschaft, tatsächlicher Gewährübername, etc. gesetzt. [@]
Rechtsgebiet: Strafrecht - Allgemeiner Teil - Unterlassungsdelikte