Die Gegenleistung des Bürgers muss immer im sachlichen Zusammenhang zu der vertraglichen Leistung der Behörde stehen. Ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot ist gegeben, wenn der Zusammenhang nicht besteht. [@]
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - öffentlich-rechtlicher Vertrag