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BandBoard.de Recht - Wörterbuch des Rechts - rau -
Recht
Wörterbuch: Rücklage

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Rücklage


Rück|la|ge (Substantiv) die, die ~n

  • Rücklagen sind derjenige Teil eines Jahresgewinns (Jahresüberschuss) eines Unternehmens, der nicht an die Eigentümer des Unternehmens ausgeschüttet wird, sondern im Unternehmen verbleiben. Dieser Vorgang, der in erster Linie der Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens diente, bezeichnet man auch als Thesaurierung. Rücklagen gehören damit zum Eigenkapital des Unternehmens. Das Agio wird den Rücklagen zugeführt. Der Gegenpart zur Rücklage ist die Rückstellung. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Handels- und Gesellschaftsrecht


[ak]

 
 
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